Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
- Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Dienste, die Ferienwohnung Steininger dem Gast zur Verfügung stellt. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
- Buchungsanfragen, Vertragsschluss, Anzahlung
Buchungsanfrage sind per Brief, E-Mail oder telefonisch an Steininger Ferienwohnung zu richten. Kann der Buchungswunsch des Gastes erfüllt werden, erhält der Gast eine Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung von 50% des Übernachtungspreises wirksam und verbindlich.
- Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf das Konto DE79 7005 4306 0012 1697 51 zu überweisen. Die Restzahlung ist spätestens bei der Anreise fällig. Etwaige Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Gast. Akzeptiert werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung, per EC/Girocard oder Bargeldzahlungen. Zusätzlich ist vom Gast eine einmalige Endreinigungspauschale von 80,00 € zu zahlen.
- An- und Abreise
- Check-in: Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
- Check-out: Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein.
- Eine gewünschte Verlängerung des Aufenthalts muss 2 Tage zuvor angefragt und vom Steininger Ferienwohnungen bestätigt werden.
- Steininger Ferienwohnungen behält sich vor, eine verspätete Abreise mit 130,00 € pro Tag in Rechnung zu stellen.
- Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
- Rücktritt durch den Gast (Stornierung)
Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. Es gelten folgende Gebühren:
- Bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises (entspricht in der Regel der einbehaltenen Anzahlung).
- Ab 2 Tage vor Reiseantritt: 90 % des Gesamtpreises.
- Bei Nichtanreise ohne Absage wird der volle Mietpreis (abzüglich ersparter Aufwendungen) berechnet.
Steininger Ferienwohnungen empfiehlt den Abschluss einer Reisrücktrittsversicherung.
- Haftung und Schäden, Allgemeine Rechte und Pflichten
- Der Gast hat die Ferienwohnung und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln.
- Verursachte Schäden durch den Gast, seine Mitreisenden oder Haustiere sind dem Gastgeber unverzüglich zu melden.
- Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz zerstörter Gegenstände werden dem Gast in Rechnung gestellt.
- Bei mutwilliger Sachbeschädigung oder grober Fahrlässigkeit (insbesondere bei großen Schäden) behält sich Steininger Ferienwohnungen vor, die Polizei zur Schadensaufnahme hinzuzuziehen und Strafanzeige zu erstatten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.
- Nichtraucher-Regelung & Hausordnung
- Die Ferienwohnung ist eine reine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen strengstens untersagt.
- Bei Zuwiderhandlung behält sich der Gastgeber vor, eine erhöhte Reinigungspauschale von 150,00 € (für Sonderreinigung von Textilien, Vorhängen etc.) in Rechnung zu stellen oder den Gast gegebenenfalls des Hauses zu verweisen.
- Das Rauchen ist nur in den Außenbereichen bei geschlossenen Türen und Fenstern zur Wohnung gestattet.
Nutzung des Gasgrills
- Die Bereitstellung und Nutzung des Gasgrills erfolgt auf eigene Gefahr. Der Grill ist nach jeder Nutzung vom Gast gründlich zu reinigen. Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Fläche im Außenbereich gestattet. Nach Betrieb ist das Gasventil an der Flasche vollständig zu schließen.
Ruhezeiten und gegenseitige Rücksichtnahme
- Im Sinne einer guten Nachbarschaft und im Interesse aller Beteiligten wird der Gast um gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Einhaltung angemessener Lautstärken gebeten.
- Es gelten im gesamten Objekt und auf dem dazugehörigen Grundstück folgende feste Ruhezeiten:
- Nachtruhe: Von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist jeglicher Lärm zu vermeiden und die Lautstärke (z. B. bei Gesprächen, Fernseher, Musik) auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
- Mittagsruhe: Von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr gilt die Mittagsruhe, in der ebenfalls auf eine erhöhte Geräuschkulisse zu verzichten ist.
- Nutzung von Terrasse und Balkon: Die Nutzung von Terrasse und Balkon ist auch nach 22:00 Uhr gestattet. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ab 22:00 Uhr auch im Außenbereich die Nachtruhe einzuhalten ist und Gespräche oder Aktivitäten nur noch in normaler, gedämpfter Lautstärke stattfinden dürfen, um die Nachtruhe der Nachbarn und anderer Gäste nicht zu stören.
- Mitnahme von Haustieren
- Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich gestattet. Der Gast ist jedoch verpflichtet, die Mitnahme von Haustieren bereits bei der Buchung, spätestens jedoch vor der Anreise, verbindlich anzuzeigen.
- Bei der Mitnahme eines Hundes ist der Gast ausdrücklich verpflichtet, ein eigenes adäquates Hundebett bzw. eine eigene Hundedecke mitzubringen und zu nutzen. Seitens der Ferienwohnung wird kein Hundebett oder entsprechendes Zubehör zur Verfügung gestellt.
- Für sämtliche Schäden und übermäßige Verunreinigungen, die durch das Mitbringen von Haustieren am Mietobjekt, dem Inventar oder den Außenanlagen entstehen, haftet der Gast vollumfänglich nach Maßgabe von Punkt 6 (Haftung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Der Gast stellt sicher, dass durch das Haustier keine Störung anderer Personen oder Nachbarn erfolgt. Die spezifischen Verhaltensregeln und Pflichten zur Tierhaltung innerhalb und außerhalb des Objekts richten sich nach den Bestimmungen von Punkt 7 (Hausordnung), deren Einhaltung für den Gast und das mitgeführte Tier bindend ist.
- Stellplatz und Laden von Elektrofahrzeugen (E-Mobilität)
- Zum Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen kann die dafür vorhandene Ladestation am Haus benutzt werden. Die Nutzung von gewöhnlichem Hausstrom (z. B. über Haushaltssteckdosen mittels mobilem Notladekabel) zum Laden von Fahrzeugen ist aus Sicherheitsgründen (Überlastungs- und Brandgefahr) ausdrücklich untersagt. Bei Fragen zur Bedienung oder Freischaltung können sich Gäste gerne direkt an uns wenden.
- Für sämtliche Schäden an der Elektroinstallation, der Ladeinfrastruktur oder dem Gebäude, die durch eine unsachgemäße Bedienung oder durch die unbefugte Nutzung von gewöhnlichem Hausstrom entstehen, haftet der Gast vollumfänglich nach Maßgabe von Punkt 6 (Haftung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die genauen Regelungen zur Stellplatznutzung sowie organisatorische Vorgaben zum Freimachen der Ladestation nach dem Ladevorgang richten sich nach den Bestimmungen von Punkt 7 (Hausordnung).
- Schlüsselübergabe und Schlüsselverlust
- Dem Gast werden bei der Anreise die für den Aufenthalt erforderlichen Schlüssel für das Mietobjekt ausgehändigt. Die Schlüssel verbleiben im Eigentum des Vermieters und sind pfleglich zu behandeln.
- Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 € für den Ersatz des Schlüssels sowie für die damit verbundenen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. den teilweisen Austausch von Schließzylindern oder die Anpassung einer Schließanlage) fällig.
- Die Haftung für Schäden, die über diese Pauschale hinausgehen, richtet sich nach den Bestimmungen von Punkt 6 (Haftung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Haftung Steininger Ferienwohnungen:
- Ferienwohnung Steininger haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird sich Ferienwohnung Steininger bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Ferienwohnung Steininger nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung von Ferienwohnung Steininger nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
- Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn Ferienwohnung Steininger haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche von Steininger Ferienwohnung verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
- Für Unfälle in den Ferienwohnungen oder auf dem Gelände übernimmt Ferienwohnung Steininger keine Haftung. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Beeinträchtigungen oder Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Ferienwohnung Steininger oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind.
- Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Gastes, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Ferienwohnung Steininger oder dessen Beauftragten verursacht worden.
- Jede Haftung von Ferienwohnung Steininger, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt.
Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung für WLAN-Zugang
Steininger Ferienwohnung stellt einen WLAN-Zugang zum Internet bereit. Dem Gast wird für die Dauer seines Aufenthalts eine nicht übertragbare Mitbenutzung dieses Zugangs gestattet. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite, Verfügbarkeit oder Störungsfreiheit besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, den Zugang jederzeit ganz oder teilweise einzuschränken, zu beenden oder den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu sperren.
Dem Gast werden persönliche Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist untersagt. Der Betreiber kann die Zugangsdaten jederzeit ändern oder deaktivieren. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Das WLAN dient ausschließlich dem Zugang zum Internet. Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Virenscanner, Firewall) obliegen dem Gast selbst. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Endgeräten oder Daten haftet Steininger Ferienwohnung nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Der Gast verpflichtet sich, bei der Nutzung des WLANs geltendes Recht zu beachten. Insbesondere ist es untersagt,
urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich zu verbreiten (z. B. Filesharing), rechtswidrige, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte aufzurufen oder zu verbreiten, beleidigende, verleumderische oder diskriminierende Inhalte zu versenden, das WLAN für Spam oder andere unerwünschte Werbung zu verwenden, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.
Der Gast stellt Steininger Ferienwohnung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs oder aus einem Verstoß gegen diese Vereinbarung resultieren. Die Freistellung umfasst auch etwaige Rechtsverfolgungskosten.
Zur Missbrauchsvermeidung und Nachvollziehbarkeit wird jede Nutzung protokolliert (IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum, Uhrzeit, Sitzungsdauer). Die Daten werden ausschließlich zu Dokumentationszwecken verwendet und nach spätestens 7 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Nutzer wurde gemäß Art. 13 DSGVO über diese Verarbeitung informiert
- Schlussbestimmungen
- Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht
getroffen.
- Mit der Zahlung des Mietpreises, bzw. der Anzahlung auf den Mietpreis erklärt sich der Gast mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Steininger einverstanden.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wolfratshausen/Geretsried.
Stand: Juni 2026